Strategie & Steuern

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
verstehen

Die Wegzugsbesteuerung ist für Gesellschafter von Kapitalgesellschaften einer der wichtigsten Aspekte einer Auswanderung. Wir erklären sachlich, wie § 6 AStG funktioniert, wer betroffen sein kann und welche Planungsansätze in Betracht kommen – ohne Versprechen und ohne Umgehungsstrategien.

Was die Wegzugsbesteuerung eigentlich ist

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz (AStG) betrifft natürliche Personen, die Anteile an Kapitalgesellschaften halten und ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Der deutsche Fiskus behandelt den Wegzug so, als hätten Sie Ihre Anteile am Tag des Wegzugs verkauft. Auf diesen fiktiven Veräußerungsgewinn kann Einkommensteuer anfallen, obwohl Ihnen kein Geld zugeflossen ist.

Hintergrund ist, dass Deutschland das Besteuerungsrecht an stillen Reserven sichern möchte, die während der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht entstanden sind. Verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt, könnte ein späterer echter Verkauf im Ausland stattfinden, wo Deutschland möglicherweise kein Besteuerungsrecht mehr hätte. § 6 AStG soll diese Lücke schließen.

Die Regelung wurde durch das ATAD-Umsetzungsgesetz zum 1. Januar 2022 grundlegend überarbeitet. Frühere Stundungsmöglichkeiten bei Wegzug innerhalb der EU/EWR wurden umgestaltet. Wie sich Ihr Fall konkret darstellt, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater geklärt werden.

Kein Verkauf, aber Steuer

Das Tückische: Es fließt kein Geld, dennoch kann eine Steuerlast auf den fiktiven Gewinn entstehen. Liquiditätsplanung ist deshalb zentral.

Wer von § 6 AStG betroffen sein kann

Grundsätzlich kann die Regelung greifen, wenn Sie innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren und zu mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 17 EStG beteiligt sind. Erfasst werden GmbH-, UG-, AG- und vergleichbare Anteile, auch an ausländischen Gesellschaften.

Neben dem klassischen Wegzug können weitere Vorgänge die Besteuerung auslösen, etwa die unentgeltliche Übertragung der Anteile auf eine im Ausland ansässige Person oder der Wechsel des Besteuerungsrechts durch andere Umstände. Die genaue Prüfung ist komplex und individuell.

  • Beteiligung von mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft
  • Mindestens sieben Jahre unbeschränkte Steuerpflicht in den letzten zwölf Jahren
  • Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland
  • Schenkung oder Erbschaft von Anteilen an im Ausland Ansässige
  • Auch Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften können erfasst sein
  • Betroffen sind sowohl aktive Unternehmer als auch reine Kapitalbeteiligte

Wie der fiktive Veräußerungsgewinn ermittelt wird

Für die Berechnung wird der gemeine Wert der Anteile am Tag des Wegzugs den ursprünglichen Anschaffungskosten gegenübergestellt. Die Differenz gilt als fiktiver Veräußerungsgewinn. Auf diesen wird in der Regel das Teileinkünfteverfahren angewendet, sodass ein Teil des Gewinns steuerpflichtig ist.

Die Bewertung der Anteile ist häufig der schwierigste Punkt. Bei nicht börsennotierten Gesellschaften kommen anerkannte Bewertungsverfahren zum Einsatz, etwa das vereinfachte Ertragswertverfahren. Die Bewertung kann erheblichen Einfluss auf die Steuerlast haben und sollte fundiert und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Da die konkrete Höhe stark vom Unternehmenswert, den Anschaffungskosten und individuellen Faktoren abhängt, lässt sich die Belastung nicht pauschal beziffern. Eine belastbare Prognose kann nur ein Steuerberater auf Basis Ihrer Unterlagen erstellen.

Stundung und Ratenzahlung

Nach der aktuellen Rechtslage kann die festgesetzte Steuer auf Antrag in mehreren gleichen Jahresraten gezahlt werden. Diese Ratenzahlung ist an Voraussetzungen und regelmäßig an eine Sicherheitsleistung geknüpft. Sie ersetzt die frühere zinslose und unbefristete Stundung für EU/EWR-Fälle.

Ob und in welchem Umfang eine Ratenzahlung für Sie in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab. Auch die Frage, welche Ereignisse eine sofortige Fälligkeit auslösen können (etwa ein späterer echter Verkauf), sollte vorab geklärt werden, um Überraschungen zu vermeiden.

Rückkehrerregelung beachten

Kehren Sie innerhalb der gesetzlichen Frist nach Deutschland zurück, kann die Steuer unter Umständen entfallen. Die Bedingungen sind streng und einzelfallabhängig.

Planungsansätze – rechtzeitig und legal

Wer einen Wegzug erwägt, sollte das Thema frühzeitig angehen, idealerweise mehrere Jahre im Voraus. Je nach Situation können unterschiedliche gesellschaftsrechtliche und steuerliche Strukturen diskutiert werden. Wichtig ist: Es geht um saubere, transparente Gestaltung, nicht um Verschleierung oder Umgehung.

Mögliche Themen sind etwa die Rechtsform des Unternehmens, die Struktur der Beteiligung, der Zeitpunkt des Wegzugs sowie die persönliche Liquiditätsplanung für eine eventuelle Steuerlast. Welche Ansätze in Ihrem Fall überhaupt zulässig und sinnvoll sind, ist individuell zu prüfen.

Von pauschalen Versprechen, die Wegzugsbesteuerung sei einfach zu vermeiden, sollten Sie Abstand nehmen. Seriöse Beratung analysiert Ihren Einzelfall und legt Chancen wie Risiken offen dar.

  • Frühzeitige Analyse der Beteiligungsstruktur
  • Prüfung der Rechtsform und möglicher Umstrukturierungen
  • Realistische Liquiditätsplanung für eine mögliche Steuerlast
  • Dokumentation von Anschaffungskosten und Bewertungsgrundlagen
  • Abstimmung des Wegzugszeitpunkts mit steuerlichen Fristen
  • Einbindung eines spezialisierten Steuerberaters von Beginn an

Typische Fehler und Missverständnisse

Ein häufiger Irrtum ist, die Wegzugsbesteuerung betreffe nur Millionäre. Tatsächlich kann bereits eine kleine Beteiligung ab einem Prozent relevant sein, wenn der Unternehmenswert entsprechend hoch ist. Ebenso wird oft unterschätzt, wie lange die Vorlaufzeit für eine saubere Planung sein sollte.

Ein weiterer Fehler ist, den Wegzug nur unter Meldeaspekten zu betrachten. Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach anderen Kriterien als die melderechtliche Abmeldung. Wer den Unterschied nicht kennt, riskiert unerwartete Nachforderungen.

Wann professionelle Beratung sinnvoll ist

Sobald Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten und einen Umzug ins Ausland in Betracht ziehen, ist eine steuerliche Erstberatung ratsam. Je komplexer Ihre Beteiligungen und je höher der Unternehmenswert, desto wichtiger wird eine strukturierte, individuelle Analyse.

Wir vernetzen Sie auf Wunsch mit erfahrenen Steuerberatern und Fachanwälten für internationales Steuerrecht. So erhalten Sie eine Einschätzung, die auf Ihren konkreten Zahlen und Zielen basiert – statt auf allgemeinen Versprechen.

So gehen Sie strukturiert vor

Ein klarer Prozess reduziert Risiken und teure Fehler.

1

Bestandsaufnahme

Erfassung Ihrer Beteiligungen, Anschaffungskosten und der bisherigen Steuerhistorie als Grundlage jeder Planung.

2

Bewertung & Analyse

Ermittlung des möglichen fiktiven Veräußerungsgewinns und Prüfung, ob und wie § 6 AStG greifen kann.

3

Strukturierung

Erarbeitung zulässiger Planungsansätze und einer realistischen Liquiditätsstrategie mit Ihrem Steuerberater.

4

Umsetzung & Begleitung

Abgestimmte Durchführung des Wegzugs inklusive Dokumentation und laufender steuerlicher Betreuung.

Fachlich fundiert

Unsere Inhalte orientieren sich an der geltenden Rechtslage und werden regelmäßig überprüft.

Netzwerk aus Spezialisten

Zugang zu Steuerberatern und Fachanwälten für internationales Steuerrecht.

Transparent statt vollmundig

Wir legen Chancen und Risiken offen dar – ohne unrealistische Versprechen.

Häufige Fragen

Kostenlose Ersteinschätzung

Sprechen Sie mit uns über Ihre Situation

Sie haben Fragen zu diesem Thema oder planen konkret? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen — wir melden uns persönlich und vermitteln bei Bedarf geprüfte Experten.

  • Antwort innerhalb von 24–48 Stunden
  • Geprüfte Partner & Experten vor Ort
  • Diskret, unverbindlich & DSGVO-konform
Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten gemäß Datenschutzerklärung zu.
Kostenloser Download

Die große Auswander-Checkliste 2026

Alle wesentlichen Schritte in 5 Phasen – von der Strategie bis zur Ankunft im Zielland. Als übersichtliches PDF zum Abhaken.

Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten gemäß Datenschutzerklärung zu und möchte gelegentlich Hinweise per E-Mail erhalten.
100 % kostenlos & unverbindlich DSGVO-konforme Verarbeitung Keine Weitergabe an Dritte

Weiterführende Themen

Individuelle Einschätzung zur Wegzugsbesteuerung

Lassen Sie Ihre Situation von spezialisierten Steuerberatern prüfen, bevor Sie Ihren Wegzug planen. Wir vernetzen Sie diskret mit dem passenden Fachmann.

Diskret. Unverbindlich. Antwort innerhalb von 24–48 Stunden.