SymbolbildVom deutschen GmbH-Geschäftsführer zum Non-Dom-Residenten
Ein Software-Unternehmer (Anfang 40) mit deutscher GmbH wollte seinen Lebensmittelpunkt nach Zypern verlegen — ohne böse Überraschungen bei der Wegzugsbesteuerung.
- Frühzeitige Analyse der Beteiligungsstruktur gemeinsam mit einem spezialisierten Steuerberater
- Strukturierte Vorbereitung über 14 Monate: Umwandlung, Bewertung, Dokumentation
- Aufbau des zyprischen Wohnsitzes mit sauberem Nachweis des Lebensmittelpunkts
- Abmeldung in Deutschland erst nach vollständiger Klärung aller Fristen
Der Umzug verlief planbar und ohne Konflikt mit dem Finanzamt. Entscheidend war der zeitliche Vorlauf — nicht die Eile.




