Recht & Finanzen

Wohnsitz &
Steuerstrategie

Die größte Fehlerquelle beim Auswandern. Erfahren Sie, wie Sie die deutsche Steuerfalle meiden und den Wegzug rechtssicher strukturieren.

Die Illusion des einfachen Abmeldens

Um in Deutschland nicht länger der unbeschränkten Steuerpflicht (auf das Welteinkommen) zu unterliegen, genügt der bloße Gang zum Einwohnermeldeamt nicht. Die steuerliche Definition des Wohnsitzes (§ 8 AO) ist weitreichend.

Sie dürfen in Deutschland keinen Wohnsitz mehr innehaben. Ein eigenes Zimmer im Haus der Eltern, eine untervermietete Wohnung, auf die Sie jederzeit Zugriff haben (Schlüsselgewalt), oder gar ein regelmäßiger Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr begründen sofort wieder die volle Steuerpflicht.

Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)

Der absolute Endgegner für Unternehmer. Sind Sie an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) zu mindestens 1% beteiligt und verlegen Ihren Wohnsitz ins Ausland, fingiert das Finanzamt einen Verkauf Ihrer Anteile am Tag des Wegzugs.

Sie müssen den (fiktiven) Wertzuwachs des Unternehmens versteuern – ohne dass Ihnen Liquidität durch einen echten Verkauf zugeflossen ist. Ohne proaktive Strukturierung Jahre im Voraus bedeutet dies für viele das finanzielle Aus.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Wer Deutschland verlässt, erzielt oft weiterhin inländische Einkünfte: Mieten aus deutschen Immobilien, Dividenden aus deutschen Depots oder Renten. Für diese sogenannten Inlandseinkünfte bleiben Sie beschränkt steuerpflichtig.

Doppelbesteuerungsabkommen regeln präzise, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht und ob die gezahlte Steuer im jeweils anderen Land angerechnet oder freigestellt wird. Jedes DBA ist individuell (z.B. DBA Deutschland-Schweiz unterscheidet sich grundlegend von DBA Deutschland-Zypern).

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