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Firmengründung · Malta

Firmengründung in
Malta

Eine Firmengründung in Malta bietet einen EU-Rechtsrahmen mit einem besonderen Steueranrechnungssystem, das nur mit fachkundiger Begleitung sinnvoll nutzbar ist. Wir arbeiten mit geprüften Partnern vor Ort und begleiten Sie von der Struktur bis zur Kontoeröffnung. Steuerliche Fragen klären Sie mit einem spezialisierten Berater.

Eckdaten: Firma gründen in Malta

Körperschaftsteuer
35 % nominal; effektive Belastung je nach Anrechnung bei Ausschüttung geringer
Mehrwertsteuer (VAT)
18 % Standardsatz
Dividenden-Quellensteuer
Grundsätzlich keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden
Gründungsdauer
Rund 1 bis 3 Wochen
Mindestkapital
Ab etwa 1.165 EUR, teilweise einzahlbar
Buchhaltungspflicht
Jahresabschluss und Pflichtprüfung (Audit) erforderlich

Orientierungswerte, Stand 2026, ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.

Warum Malta als Unternehmensstandort?

Malta ist EU- und Eurozone-Mitglied, englischsprachig und hat sich als Standort für Dienstleistungs-, Gaming-, Fonds- und Holdinggesellschaften etabliert. Das Rechtssystem verbindet kontinentaleuropäische und britische Elemente.

Der nominale Körperschaftsteuersatz beträgt 35 %. Über ein Anrechnungssystem können Gesellschafter bei Ausschüttungen unter bestimmten Voraussetzungen eine teilweise Rückerstattung beantragen, wodurch sich die effektive Belastung reduzieren kann. Dieses System ist komplex, an Bedingungen geknüpft und ausschließlich im Einzelfall zu beurteilen.

Für deutsche Gesellschafter sind Substanzanforderungen, tatsächliche Geschäftsleitung sowie Wegzugs- und Hinzurechnungsregeln zentral. Rein formale Strukturen ohne wirtschaftliche Tätigkeit werden steuerlich nicht akzeptiert.

Relevante Rechtsformen

Private Limited Liability Company (Ltd)

Standardform mit beschränkter Haftung; verbreitet für operative Tätigkeit und Beteiligungen.

Holding Company

Maltesische Limited als Beteiligungsgesellschaft, oft in Kombination mit einer operativen Tochtergesellschaft.

Branch (Niederlassung)

Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

So gründen Sie in Malta

Mit geprüften Partnern vor Ort — von der Struktur bis zum laufenden Betrieb.

1

Strukturberatung

Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater prüfen wir, ob eine Einzel- oder Holdingstruktur zu Ihrem Vorhaben passt.

2

Registrierung

Namensprüfung, Erstellung der Satzung und Eintragung beim Malta Business Registry.

3

Substanz

Aufbau von Büro, lokaler Leitung und operativer Tätigkeit als Grundlage für das Anrechnungssystem.

4

Konto & Compliance

Kontoeröffnung, VAT-Registrierung sowie Einrichtung von Buchhaltung, Audit und Rückerstattungsprozessen.

Geschäftskonto & Kontoeröffnung

Die Kontoeröffnung in Malta unterliegt strengen KYC- und Compliance-Anforderungen, insbesondere seit der verschärften Regulierung. Banken prüfen Geschäftsmodell, Substanz und Mittelherkunft sehr genau und verlangen häufig einen persönlichen Termin. Viele Gesellschaften nutzen ergänzend EU-EMI-Anbieter, um schneller zahlungsfähig zu sein. Mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit sollten Sie rechnen.

Substanz & Anerkennung

Das maltesische Anrechnungssystem entfaltet aus deutscher Sicht nur dann Wirkung, wenn echte Substanz und tatsächliche Geschäftsleitung auf Malta bestehen. Fehlt diese, greifen unter Umständen die Regeln der Abgabenordnung zur Geschäftsleitung sowie die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz. Ob Ihre Struktur trägt, muss zwingend ein spezialisierter Steuerberater beurteilen.

Typische Fehler bei der Gründung in Malta

  • Das Anrechnungssystem funktioniert nur mit echter Substanz und korrekter Umsetzung.
  • Der nominale Satz von 35 % wird zunächst gezahlt; Rückerstattungen brauchen Zeit und Liquidität.
  • Die verschärfte Bankregulierung erschwert Kontoeröffnungen für neue Gesellschaften.
  • Laufende Audit- und Compliance-Kosten werden häufig unterschätzt.
  • Bei deutscher Ansässigkeit können passive Einkünfte hinzugerechnet werden.

Partner vor Ort

Geprüfte Kanzleien, Registered Agents und Steuerexperten in Malta — keine anonymen Massenanbieter.

Struktur zuerst

Erst die steuerlich saubere Gesamtstruktur (Wohnsitz, Substanz, Wegzug), dann die Gründung — nicht umgekehrt.

Banking inklusive

Begleitung bei der Geschäftskontoeröffnung: Bankauswahl, KYC-Vorbereitung und Alternativen, falls eine Bank ablehnt.

Häufige Fragen: Firmengründung Malta

Firmengründung in Malta

Ihre Gründung in Malta — strukturiert geplant

Wir prüfen mit Ihnen, ob Malta zu Ihrer Situation passt, und begleiten Sie mit Partnern vor Ort durch Gründung, Substanzaufbau und Kontoeröffnung.

  • Antwort innerhalb von 24–48 Stunden
  • Geprüfte Partner & Experten vor Ort
  • Diskret, unverbindlich & DSGVO-konform
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